Skip to Content

Kreditrechner zum Kreditvergleich von Internetkrediten und Sofortkrediten

BGH Urteil stellt klar, dass Banken stärker haften bei Mißbrauch einer Kreditkarte oder EC-Karte

Der Bundesgerichtshof stärkt die Kunden von Kreditkarten und EC-Karten bei der Haftung im Mißbrauchsfall und nimmt die Banken stärker in die Pflicht. BGH Urteil: Az.: XI ZR 370/10

Das Urteil XI ZR 370/10 vom Bundesgerichtshof am 29.11.11 stellt klar, dass der Kunde nur dann haftet, wenn er zum Beispiel die PIN auf der EC-Karte oder Kreditkarte notiert hat und damit den Mißbrauch selbst erleichert hat, weiter kann sich der Kunde darauf verlassen, dass der von der Bank festgesetzte tägliche Höchstbetrag bindend ist, in diesem Fall wurden von 6 Automaten Geld abgehoben, jedes mal 500 Euro, obwohl der Höchstbetrag pro Tag auf 500 Euro festgesetzt war.

Die Banken haften dafür, wenn der Höchstbetrag, der an einem Tag abgehoben werden kann, überzogen wird, so zum Beispiel auch, wenn beim Mißbrauch zwar je Geldautomat nur der Höchstbetrag ausbezahlt wurde, das aber bei verschiedenen Automaten mehrfach, der Kunde haftet in diesem Fall nur für die Tages-Höchstgrenze. Die Banken haben die technischen Vorraussetzungen zu erfülllen, dass nicht am gleichen Tag an mehreren Automaten der Höchstbetrag ausgeschöpft werden kann. Auch wenn der Kunde fahrlässig handelte, in dem er die Karte und die Pin am gleichen Ort aufbewahrte und es somit dem Mißbraucher erleicherte diesen Betrug durchzuführen, so haftet er nur für den täglichen Höchstbetrag, vorausgesetzt der Verlust wurde noch nicht gemeldet.

Sobald der Verlust der Kreditkarte oder EC-Karte der Bank gemeldet wurde hat diese die Karte zu sperren, ab diesem Moment haftet die Bank vollumfänglich wenn weiter Bargeld abgehoben wird und die Bank die technische Sperre der Karten nicht weiter geleitet hat.

    Sofortkredit         easyCredit